Meldeverfahren
Gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/1937 übernommen und umgesetzt wurde, hat FASSI zur Gewährleistung der Einhaltung der Verhaltensgrundsätze einen Kanal für die Meldung von Verstößen und Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die eigenen Verhaltensregeln, Richtlinien und Unternehmensverfahren eingerichtet, wobei die Vertraulichkeit der Identität des Meldenden, der beteiligten Personen sowie des Inhalts der Meldung und der zugehörigen Dokumentation gewährleistet wird.